SELECT * FROM ux3_ban_ips WHERE 1 AND ( BINARY `ban_ip` = '3.139.93.242' ) LIMIT 1 Forward Darlehen/Zinssicherung - Baufikonzept
Baufikonzept

Wir sehen uns auf..

Forward Darlehen und Zinssicherung 

Sie möchten vom zurzeit niedrigen Zinsniveau für Ihre vorhandene Finanzierung profitieren? Mit einem Forward Darlehen können Sie das bis zu fünf Jahre vor Zinsbindungsende. BAUFIKONZEPT berät Sie gerne welche Möglichkeiten auf Ihre Situation am besten passen. Selbst bei noch länger laufenden Zinsbindungen können Sie vom heutigen Zinsniveau profitieren ohne einen Bausparvertrag monatlich anzusparen.

Sie sollten sich fragen:

  • Wann genau läuft meine Zinsbindung aus?
  • Kann ich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
  • Wie sicher soll meine weitere Finanzierung sein?
  • Kann ich von einem Forward Darlehen profitieren?
  • Was soll ich machen, wenn meine Zinsbindung noch länger als fünf Jahre dauert?
  • Kann BAUFIKONZEPT mich unterstützen das jetzige Zinsniveau zu nutzen?

Um Sie bei der Beantwortung dieser Fragen zu unterstützen, vereinbaren Sie einen Interview-Termin bei uns. Wir von BAUFIKONZEPT erstellen Ihnen ein persönliches Zinssicherungskonzept unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und Ihren Anforderungen an eine sichere Finanzierung.

Wissenswertes zum Thema Bau- und Immobilienfinanzierung

Vorfälligkeitsentschädigung:

Kreditinstitute verlangen meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen will. Da bei Baufinanzierungen die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben werden, müssen sich auch die Banken für diese Zeit die Gelder beschaffen. Wird das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, muss der Darlehensgeber die Gelder anderweitig anlegen. Dies führt zu einem Verlust, für den der Darlehensnehmer aufkommen muss. (siehe Sonderkündigungsrecht).

Vorfälligkeitsschutz:

Mit dem Vorfälligkeitsschutz können Bausparer für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung ihres Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines geringen Einmalbetrags kann dann - sofern die Immobilie verkauft wird - das Darlehen zurückgezahlt werden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen.