SELECT * FROM ux3_ban_ips WHERE 1 AND ( BINARY `ban_ip` = '3.143.17.175' ) LIMIT 1 Kaufen | Bauen - Baufikonzept
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Wir sehen uns auf..

Haus bzw. Eigentumswohnung kaufen oder bauen. 

Die erste Entscheidung für Sie ist in der Regel ob Sie eine Bestandsimmobilie kaufen oder Ihr neues Traumhaus bauen wollen. Nach dieser Entscheidung fallen viele Fragen zur Finanzierung an. BAUFIKONZEPT unterstützt Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Sie sollten sich fragen:

  • Wie hoch werden die Gesamtkosten für meine Immobilie ausfallen (Notar, Modernisierung etc.)?
  • Welcher Betrag steht mir dauerhaft monatlich zur Verfügung um die Immobilienfinanzierung inkl. aller
  • sonstigen anfallenden Kosten (Versicherungen, Nebenkosten etc.) gut leisten zu können um mein Traumhaus auch zu genießen?
  • Wieviel Eigenkapital kann ich einsetzen?
  • Welche Risiken könnten mich betreffen in Bezug auf meine Baufinanzierung?
  • Wie kann ich die staatliche Förderung für mich am besten nutzen?
  • Sind mir moderate Raten sehr wichtig, oder doch die Gesamtkosten der Finanzierung?
  • Kann mich BAUFIKONZEPT bei meinem Vorhaben unterstützen?

Um Sie bei der Beantwortung dieser Fragen zu unterstützen vereinbaren Sie einen Interview-Termin bei uns. Wir von BAUFIKONZEPT erstellen Ihnen ein persönliches Baufinanzierungskonzept unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und Ihren Anforderungen an eine sichere Finanzierung.

Wissenswertes zum Thema Bau- und Immobilienfinanzierung

Riester-Förderung für Immobilienerwerb:

Es gibt drei Möglichkeiten, die Riester-Förderung zu nutzen:

1. Das Wohn-Riester-Annuitätendarlehen: Es kann von allen zulageberechtigten Personen genutzt werden, die den Bau oder Kauf einer eigengenutzten Immobilie nach dem 01.01.2008 getätigt haben oder. diesen planen. Es handelt sich dabei grundsätzlich um ein Annuitätendarlehen, bei dem die Förder-Zulagen jedoch direkt in die Tilgung fließen.

2. Das Riester-Bausparen: Hier fließt die Riesterzulage in ein Bausparprodukt.

3. „Normale“ Riester-Produkte: Bis zu 100 Prozent des angesparten, steuerlich geförderten Vermögens der Altersvorsorge können für eine im Inland genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Bis 2010 ist die Entnahme jedoch auf einen Betrag von mindestens 10.000 Euro beschränkt. Ab 2010 können auch geringere Beträge entnommen werden. Dabei muss aber entweder das gesamte angesparte Kapital abgezogen werden, oder es müssen mindestens 25 Prozent der Summe im bestehenden Riester-Vertrag gehalten werden.

Besteuerung: Nachgelagerte Besteuerung mit unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten.

Sondertilgung:

Außerplanmäßige Möglichkeit der Schuldenreduzierung. Sondertilgungen können die Gesamtlaufzeit verkürzen oder die regelmäßigen Darlehensraten reduzieren. I.d.R. werden jährliche Sondertilgung getätigt. Nicht wahrgenommene Sondertilgungen können nicht kumuliert werden.

Tilgungssatz:

Bei annuitätischen Darlehen wird in der Regel ein anfänglicher Tilgungssatz angegeben (da der Tilgungsanteil über die Laufzeit ansteigt). Der Tilgungssatz bestimmt, welche Zahlung regelmäßig zur Rückführung eines Darlehens geleistet werden muss. In der Regel wird der Tilgungssatz für ein Darlehen in Prozent pro Jahr angegeben, bezogen auf den Nennbetrag des Darlehens.