SELECT * FROM ux3_ban_ips WHERE 1 AND ( BINARY `ban_ip` = '18.119.124.24' ) LIMIT 1 KFW/Staat - Baufikonzept
Baufikonzept

Wir sehen uns auf..

KFW und andere staatliche Förderungen

Auch nach Abschaffung der alten Eigenheimzulage gibt es vielfältige Förderungsmöglichkeiten vom Staat. Diese Förderungen können bei einer Finanzierung bis zu 50.000€ der Gesamtkosten ausmachen. BAUFIKONZEPT berät Sie gerne zu den verschiedenen Förderungen.

Sie sollten sich fragen:

  • Welche Fördermöglichkeiten bestehen bei meinem Traumhaus grundsätzlich?
  • Kann ich die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in meine Finanzierung einbauen?
  • Welche Förderungen können über das Bundesland genutzt werden?
  • Lohnt sich die neue „Eigenheimzulage“ (Wohn-Rente) für mich?
  • Kann BAUFIKONZEPT mich dabei unterstützen die richtigen Förderungen in Anspruch zu nehmen?

Um Sie bei der Beantwortung dieser Fragen zu unterstützen vereinbaren Sie einen Interview-Termin bei uns. Wir von BAUFIKONZEPT erstellen Ihnen ein persönliches Förderungskonzept unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und Ihren Anforderungen an eine sichere Finanzierung.

Wissenswertes zum Thema Bau- und Immobilienfinanzierung

Baufinanzierung:

Sie und Ihre Wünsche stehen bei uns im Mittelpunkt. Ihre Baufinanzierung ist eine Entscheidung für´s Leben. Nicht immer ist der günstigste Zinssatz das Günstigste für Sie. Viele Fragen müssen beantwortet werden, bevor ein auf Sie zugeschnittenes Baufikonzept erstellt werden kann. Dies ist zum Beispiel die Frage nach der staatlichen Förderung, passt diese zu Ihnen oder nur Teile davon? Ist es Ihnen wichtiger die Gesamtkosten so gering wie möglich zu halten oder eine moderate Rate monatlich zu zahlen? Wie groß muss Ihre Sicherheit bei der Zinsbindung sein? Sind andere größere Anschaffungen zu einer bestimmten Zeit zu machen? Alle diese Fragen sollten Sie sich stellen bevor Sie eine Baufinanzierung angehen. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Fragen zu beantworten und erarbeiten ein für Sie perfekt passendes Baufikonzept.

Zweckerklärung:

Bindet die Sicherheit an eine Forderung. Die Zweckerklärung oder. Zweckbestimmungserklärung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber, in der aufgeführt ist, für welche Verbindlichkeiten die eingetragene Grundschuld als Sicherheit dient. Andere Forderungen können vom Kreditgeber über das Grundpfandrecht nicht geltend gemacht werden.

Zinsbindung:

Zinsbindung heißt, dass der Nominalzins im Darlehensvertrag für eine bestimmte Dauer fest zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart ist. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung können das Kreditinstitut gewechselt oder der Zinssatz neu verhandelt werden.